"Nütze die Zeit"...
...liest man auf der historischen Fassade unserer Schule.

 

 

 

 

Herzlich Willkommen auf der Homepage der

65. Grundschule "Am Waldpark Kleinzschachwitz"
 

Nehmen Sie sich Zeit, unsere Homepage zu besuchen! 

 


 

HERZLICH WILLKOMMEN IM SCHULJAHR 2025/2026

 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start 

sowie ein erfolgreiches Schuljahr!

 

 

Das Team der 65. Grundschule "Am Waldpark Kleinzschachwitz" 

 

 


Was steht bevor?


Schulanmeldung für das kommende Schuljahr - 2026/2027

Schulanmeldetage:       

Donnerstag, 04. September und            

Dienstag, 09. September 2025

jeweils 14.00 - 18.00 Uhr                            (letzter Einlass 17.45 Uhr)

 

Ort:                                  

im historischen Schulgebäude (Altbau)

 

Für die Schulplatzvergabe ist es unerheblich, an welchem der Schulanmeldetage Sie Ihr Kind anmelden. 

Die Anwesenheit Ihres Kindes ist nicht erforderlich, da es sich vorerst um einen rein bürokratischen Akt handelt. 

 

Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

- das hellorange Schreiben der Stadt Dresden (komplett)

- Personalausweis des/r anmeldenden Sorgerechtinhaber/s 

(bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis als Kopie für unsere Unterlagen mitbringen)

- ausgefüllte Anmeldebogen (komplett + gut lesbar)

- Geburtsurkunde des Kindes (zur Vorlage)

- Nachweis Masernschutz (--> Impfausweis)

 

Bitte vereinbaren Sie VOR der Schulanmeldung einen Termin zur ärztlichen Schulaufnahmeuntersuchung.

Teilen Sie uns diesen Termin am Schulanmeldetag (04.09. oder 09.09.) mit. 

 


Rückblick:


Herzlichen Dank an ALLE, welche zum Gelingen unseres tollen Schulfestes beigetragen haben!

 

Download
Herzliche Einladung zum Schulfest
für unsere Schülerinnen und Schüler sowie ihren Familien
Einladung Schulfest 22Mai2025-2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.7 MB


Impressionen

Unsere kleinen Waldparkbewohner sind wieder fleißig unterwegs. 

 

 

 

 


Unser Förderverein braucht Unterstützer!



"Transparenzhinweis:

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind."


 

Bearbeitungsstand: 24.08.2025