Folgende Termine sind für das Schuljahr 23/24 verbindlich festgelegt:

 

Die Ausgabe der Bildungsempfehlung erfolgt gemeinsam mit der Halbjahresinformation am
9. Februar 2024 nach Beratung der Klassenstufenkonferenz. 

Alle Anmeldungsformulare und Infoschreiben erhalten Sie ebenfalls an diesem Tag .

Die Anmeldung mit erhaltener BE Gymnasium erfolgt am Gymnasium Ihrer Wahl bis zum 1. März 2024.

Die Anmeldung mit erhaltener BE Oberschule oder Gymnasium an einer Oberschule Ihrer Wahl erfolgt ebenfalls bis zum 1. März 2024.
Achtung: Bitte erkundigen Sie sich in den weiterführenden Schulen nach der konkreten Anmeldezeit!

 

Den Aufnahmebescheid für das Gymnasium oder die Oberschule erhalten Sie am 13. Mai 2024 durch die aufnehmende Schule.

 

Eltern von Schülern, die von der Grundschule eine Bildungsempfehlung für den Besuch der Oberschule erhalten haben, die aber für ihr Kind den Besuch des Gymnasiums wünschen, melden ihr Kind an einem Gymnasium an und erhalten dort das Angebot eines Beratungsgesprächs. Diese Gespräche finden zwischen dem 5. und 14. März 2024 statt.

Vorab nehmen die Schüler am 5. März 2024 an einer schriftlichen Leistungserhebung teil, die die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Arbeitszeit beträgt 60 Minuten. Das Ergebnis dieser Leistungsüberprüfung und eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg wird den Eltern im Beratungsgespräch mitgeteilt.

Sollten die Eltern trotz Empfehlung des Besuchs einer Oberschule weiterhin den Besuch des Gymnasiums wünschen, beantragen Sie die Aufnahme an diesem Gymnasium erneut. Bei einer Nichtteilnahme am Beratungsgespräch erfolgt die Anmeldung an der Oberschule.

 

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium kann auch noch am Ende des Schuljahres erteilt werden, wenn eine so deutliche Leistungssteigerung gezeigt wird, dass die Voraussetzungen der Zensuren des Endjahres dafür erfüllt sind. Die nochmalige Ausgabe dieser Bildungsempfehlung erfolgt am Ende des zweiten Schulhalbjahres.

Für die Aufnahme an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung (mathematisch-naturwissenschaftlich, musisch oder sprachlich) sind bis zum 1. März 2024 Anträge zu stellen. Diese Schüler absolvieren dazu am 11./12. März 2024 Aufnahmeprüfungen an den entsprechenden Gymnasien.

 

Wichtige und nötige Formulare zum Übergang finden Sie unter Bildungsberatung/ Formulare.