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Schulanmeldung/ Schulaufnahme

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung bei uns die Aufnahmekriterien an der
65. Grundschule. Dazu lesen Sie bitte nebenstehende Informationen "Aufnahmeverfahren 65.GS"

 

 

 

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Anmeldeverfahren 65.GS Kriterien_SJ25_26
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Die Schuleingangsphase

 

Die Schuleingangsphase … davon wird in letzter Zeit nicht nur viel gesprochen, sondern man kann dazu auch im Gesetz lesen ( SOGS §5). Wenn etwas im Gesetz steht, muss es wichtig, ja sogar verbindlich sein. Und so wird es auch an unserer Schule Schritte zur Umsetzung der Schuleingangsphase geben.
„Was gehört eigentlich alles dazu?“, werden einige Eltern fragen.
Ganz einfach und kurz gesagt:

Die Schuleingangsphase umfasst die Anmeldung, die Schulaufnahmeuntersuchung durch den Schularzt, die Ermittlung des aktuellen Lernstandes und den Anfangsunterricht, der die Klassen 1 und 2 umfasst.

 

Die Schuleingangsphase ist ein Prozess des Hineinwachsens der Kinder in eine neue Entwicklungsetappe.
Zur besseren Gestaltung der Schuleingangsphase arbeiten die Grundschulen eng mit den Kindergärten, Horten, den Gesundheitsämtern und besonders mit den Eltern zusammen. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit ist im Schulgesetz und dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geregelt, wird durch die Schulordnung für Grundschulen und die Verordnung über die Schulgesundheitspflege untersetzt und durch die Vereinbarung zur Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule inhaltlich konkretisiert.
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Unsere Schule kooperiert eng mit dem Kindergarten "Dobritzer Kinderland".

Gemeinsames Ziel ist es, den Kinder durch freudvolles Arbeiten den Übergang in die Grundschule zu erleichtern, ihre Neugier auf den neuen Lebensabschnitt zu wecken und zu bewahren.